Wir stehen unseren Mandanten auf allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowohl beratend, als auch bei der Führung gerichtlicher Auseinandersetzungen zur Seite. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
- Gestaltung und Entwicklung von Arbeitsverträgen
- Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Abmahnungen
- Kündigungsschutzverfahren
- Kündigung von Arbeitsverhältnissen
- Urlaubsrecht
- Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz
- Tarifvertragsrecht
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Gestaltung und Entwicklung von Betriebsvereinbarungen
- Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor den (Landes-/Bundes-) Arbeitsgerichten sowohl in Klageverfahren als auch in Beschlussverfahren