Das Verwaltungsrecht hat in Deutschland eine lange Tradition und ist daher sehr umfangreich. Es regelt in der Hauptsache die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern, den Aufbau und die Funktion der Körperschaften des öffentlichen Rechts – z. B. den Gemeinden, Landkreisen, Verwaltungsgemeinschaften – deren Rechtsbeziehungen untereinander.
- Verwaltungsrecht
- Vergaberecht
- Öffentliches Baurecht
- Kommunalrecht
- Kommunalabgabenrecht
- Vertretung und Betreuung in verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren
- Vertretung und Betreuung in Klageverfahren vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten, eingeschlossen Bundesverwaltungsgericht