Im Versicherungsfall stehen sich immer zwei ungleich starke Partner gegenüber. Auf der einen Seite der Versicherer mit geschulten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern daneben eine Vielzahl von Sachverständigen, auf der anderen Seite Sie als Versicherungsnehmer.
Beim Eintritt des Versicherungsfalls erwarten Sie eine schnelle und unkomplizierte Zahlung.
Häufig erfahren Sie aber erst dann, dass der Versicherer seine vertraglich vereinbarte Leistung aus den verschiedensten Gründen nicht erbringen will.
Gerade das „ Kleingedruckte“, die allgemeinen Versicherungsbedingungen, sind oft entscheidend.
Hier brauchen Sie dringend Unterstützung, Rechtsanwalt Starke als erfahrener Rechtsanwalt für alle Fragen im Versicherungsrecht:
Berechnung und Durchsetzung Ihre Ansprüche - dies steht im Mittelpunkt der Tätigkeit.
Geprüft wird, ob der Versicherer die Leistung zu recht verweigert, indem er mit einer Obliegenheitsverletzung Ihrerseits argumentiert. Verweigert der Versicherer die Leistung allerdings zu Recht, wurden Sie möglicherweise bei Vertragsabschluss falsch beraten. Besteht anstelle des Anspruchs gegen den Versicherer ein Anspruch gegen den Vermittler - auch hierbei benötigen Sie einen versierten Juristen an Ihrer Seite.