Zwei große Rechtsbereiche werden vom Medizinrecht umfasst: das Patientenrecht und das Recht, mit welchem sich Medizinerinnen und Mediziener berufstypisch auseinandersetzen müssen.
Patienenrechte:
Oft ist Patienten unbekannt, dass ihnen gegenüber Ärzten und Krankenhäusern eine Vielzahl von Rechten zustehen. Seit 2013 ist das sog. Patientenrechtegesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten) in Kraft. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Patienten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern zu schützen und insbesondere im Fall eines Behandlungsfehler zu unterstützen.
Rechtsanwalt Frank Starke unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und hilft Ihnen, von den betroffenen Ärzten und Krankenhäusern Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen zu erhalten.
Medizinerrechte:
Arzthaftungsrecht; Praxisübergabe-/ Übernahme; Arbeitsrecht