Modul 09 - RA Viehweger - 09.08.2024 - Verjährungsregelungen bei Wohnen und Gewerbe
- Beginn:
- 9. Aug 2024
- Ende:
- 9. Aug 2024
- Anmeldeschluss:
- Kurs-Nr.:
- -
- Preis:
- 60,00 EUR (inkl. MwSt.)
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- Freie Plätze:
- 25 von 25
Beschreibung
Modulreihe Mietrecht kompakt 2024 - Diese Webinarreihe ist Ihr Problemlöser
Webinarinhalt
Die seit Mai 2013 neu geregelte Vorschrift § 885a ZPO, der beschränkte Vollstreckungsauftrag, stellt eine für viele Räumungsfälle nahezu perfekte Rechtsgrundlage dar – gerade aus Sicht des Vermieters als Vollstreckungsgläubiger. § 885a ZPO sollte (eigentlich) DAS Handwerkszeug für die Räumungsvollstreckung bei Wohnraum sein.
Die Praxis sieht leider anders aus:
Zwei Vollstreckungsarten haben sich etabliert; einerseits die „teure“ Räumungsvollstreckung nach § 885 ZPO, andererseits die Vollstreckung des Räumungstitels unter Ausnutzung des Vermieterpfandrechts nach § 562 BGB.
Dieses Webinar gibt ein Update zur aktuellen Rechtslage und Praxiserfahrungen aus erster Hand, zu folgenden Themen:
1. 3 Jahre, 10 Jahre oder 6 Monate – wann verjährt welcher Anspruch im Mietrecht?
2. § 548 BGB - wann beginnt die Verjährung - und wann beginnt sie nicht?
3. Rückgabe der Mietsache, Feststellung von Schäden, Einholung von Angeboten …. . Wenn die Handwerker keine Zeit haben, sind 6 Monate schnell vorbei – was kann helfen?
4. Aufrechnung verjährter Forderungen mit Kautionsrückzahlungsanspruch möglich?
5. Wenn der Bürge auf eine verjährte Forderung des Vermieters leistet.
6. Vertragsgestaltung: Vereinbarung abweichender Verjährungsregeln - rechtssicher möglich?
Zudem besteht die Möglichkeit, eigene aktuelle Problemstellungen mit dem Referenten und den TeilnehmerInnen live zu diskutieren.
Fortbildung, die ankommt:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens können ihre Fortbildung individuell zusammenstellen und in den beruflichen Alltag integrieren.
Zertifikat nach § 34c Gew und FAO über 1,5h